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Das Altersvorsorgedepot — der Riester-Nachfolger ab 2027

Am 01.01.2027 löst das Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente in der Neuabschluss-Welt ab. Wer ist förderberechtigt, was ändert sich für bestehende Verträge, für wen lohnt sich der Umstieg? Dieser Überblick ist ehrlich, BMF-belegt und mit Blick auf deine Situation.

Florian Held

Florian Held · in der Branche seit 2018
Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO

Zuletzt geprüft am 30.07.2026 gegen die BMF-FAQ (Stand 05.05.2026)

Die fünf wichtigsten Fakten

  • Start: 01.01.2027. Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten (Bestandsschutz).
  • Kernidee: Statt zwingender 100-%-Beitragsgarantie hast du die Wahl — Garantieprodukt (100 % oder 80 %) oder Depot ohne Garantie mit voller Anlagefreiheit.
  • Neu förderberechtigt: Selbstständige, Freiberufler, Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Bisher waren sie bei Riester nur mittelbar über den Ehepartner drin.
  • Förderung: Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, 300 € Kinderzulage pro Kind, 200 € Berufseinsteiger-Bonus bis Alter 25. Zusätzlich Sonderausgabenabzug.
  • Wichtig: Der Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag ins neue Fördersystem ist endgültig — Rückkehr zur alten Förderung nicht möglich.
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Die AVD-Reform betrifft Privatpersonen und Selbstständige unterschiedlich. Klick auf den passenden Tab — der Rest der Seite gilt für beide.

Als Angestellte oder Beamter kennst du das Prinzip aus Riester. Die staatliche Förderung ist jetzt transparenter (Prozentsatz je Euro statt Mindesteigenbeitrags-Formel), die Kinderzulage ist einheitlich, und du hast erstmals echte Wahlfreiheit bei der Anlage.

Bei jährlich 1.800 € Eigenbeitrag und zwei Kindern kommst du auf bis zu 540 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 1.140 € staatliche Förderung pro Jahr, plus die Möglichkeit, den Eigenbeitrag steuerlich als Sonderausgaben abzusetzen.

Grundlagen

1. Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot — kurz AVD — ist das Kernstück der Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reform). Es tritt am 01.01.2027 in Kraft und ist ab diesem Datum die neue Basis für staatlich geförderte private Altersvorsorge außerhalb der bAV und der Basisrente (Rürup). Die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form kann ab 2027 nicht mehr neu abgeschlossen werden — bestehende Verträge laufen aber weiter.

Der Gesetzgeber hat drei Produktkategorien definiert:

  1. Altersvorsorgedepot — ein Wertpapierdepot, aus dem du innerhalb einer definierten Positivliste in Fonds und ETFs anlegst. Ohne Beitragsgarantie, dafür mit voller Renditechance.
  2. Standarddepot — ein staatlich standardisiertes Produkt mit zwei vordefinierten Fonds, automatischer Umschichtung mit zunehmendem Alter und einem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 % pro Jahr.
  3. Garantieprodukt — klassisch versicherungsförmig, mit 100 % oder 80 % Beitragsgarantie zu Rentenbeginn. Meist als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung.

Zur Positivliste zulässiger Anlagen: Nach der BMF-FAQ gilt für das Altersvorsorgedepot eine gesetzliche Positivliste an zulässigen Vermögensgegenständen. Sie ist abschließend — was nicht auf der Liste steht, darf im AVD nicht enthalten sein. Die konkreten Inhalte regelt das AltZertG; Details werden im Laufe von 2026 finalisiert. Aus meiner Sicht als ungebundener Versicherungsmakler bedeutet das strukturell, dass Einzelaktien, Kryptowährungen und Direkt-Immobilien aller Voraussicht nach nicht in ein AVD investiert werden dürfen — zulässig werden dagegen Investmentfonds und ETFs sein.

Der Unterschied zur Riester-Rente: Riester schrieb die 100-%-Beitragsgarantie gesetzlich vor. In Kombination mit einem hochwertigen fondsgebundenen Produkt (etwa mit iCPPI-Absicherung) war das eine faire Konstruktion. Bei schwächeren Produktvarianten und in längeren Nullzins-Phasen hat die starre Garantie allerdings die Renditechancen unnötig ausgebremst. Das AVD überlässt die Garantie-Frage jetzt dir.

Vergleich

2. Was ändert sich gegenüber der Riester-Rente?

ThemaRiester (bisher)AVD (ab 2027)
ProduktformenRentenversicherung, Fondsgebundene RV, Banksparplan, Wohn-RiesterAltersvorsorgedepot / Standarddepot / Garantieprodukt
BeitragsgarantiePflicht: 100 % zu RentenbeginnWahl: keine / 80 % / 100 %
Zulagen-StrukturFeste Grundzulage 175 €, wenn Mindestbeitrag eingezahlt wurdeBeitragsproportional: 50 Cent/€ (bis 360 €) + 25 Cent/€ (bis 1.800 €) = max. 540 €
Kinderzulage185 € (vor 2008) / 300 € (ab 2008)Einheitlich 300 € pro Kind
SonderausgabenabzugBis 2.100 €Bis 1.800 € + Zulagen
SelbstständigeNur mittelbar über EhepartnerDirekt förderberechtigt
RenteneintrittAb 60 (Verträge ab 2012: 62)Frühestens 65, spätestens 70
Wohn-RiesterPflicht-Option im VertragOptional, bleibt förderbar
AuszahlungVerrentungspflichtWahl: Leibrente oder Auszahlplan bis 85
AnbieterwechselKomplex, oft mit KostenNach 5 J. kostenfrei, max. 150 € Pauschale

Zulagen & Steuervorteil

3. Die staatliche Förderung im Detail

Die Grundzulage — beitragsproportional

Neu und transparenter als bei Riester. Das BMF formuliert es so:

„Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro erhalten Sie 50 Cent, für weitere bis zu 1.440 Euro sind es 25 Cent pro Euro."

„Die Grundzulage kann also künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen."BMF-FAQ (Stand: 05.05.2026)

Mindestbeitrag für den Zulagenanspruch: 120 € pro Jahr (10 €/Monat).

Die Kinderzulage

„Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro; der Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht."

„Eigenbeiträge bis zu 25 Euro pro Monat werden also durch Grund- und gegebenenfalls Kinderzulage besonders gefördert."BMF-FAQ (Stand: 05.05.2026)

Wichtig zur Zuordnung: Die Kinderzulage wird pro Kind nur einmal gewährt — nicht an beide Elternteile. Sie fließt in das AVD des Elternteils, dem sie gesetzlich zugeordnet ist (bei verschiedengeschlechtlichen Ehepartnern grundsätzlich der Mutter, auf gemeinsamen Antrag dem Vater).

Rechenbeispiel — Mutter mit 3 Kindern, 25 €/Monat Eigenbeitrag:

  • Eigenbeitrag: 300 €
  • Grundzulage (50 Cent × 300 €): + 150 €
  • Kinderzulage (3 × 300 €): + 900 €
  • Staatliche Förderung gesamt: 1.050 €
  • Vorsorge-Kapital pro Jahr: 1.350 €

Der Berufseinsteiger-Bonus

200 € einmalig, wenn du dein AVD vor dem 25. Geburtstag abschließt.

Der Sonderausgabenabzug

Deine Eigenbeiträge (bis 1.800 € pro Jahr) plus die staatlichen Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt macht die Günstigerprüfung automatisch.

Rentenbeginn

4. Die Auszahlungsphase

Renteneintritt

„Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase ist die Vollendung des 65. Lebensjahres, der spätmöglichste Beginn der Auszahlungsphase die Vollendung des 70. Lebensjahres. Ein früherer Beginn der Auszahlungsphase ist zulässig, wenn eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder eine Versorgung nach den beamten- und soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt wird."BMF-FAQ (Stand: 05.05.2026)

Auszahlungsformen — freie Wahl

„Sie können künftig zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen zwei Möglichkeiten wählen: eine lebenslange Leibrente, also eine bestimmte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende; ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Ein längerer Auszahlungsplan ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist in diesen Fällen vererbbar. Mit Ablauf des Auszahlungsplans ist das Vermögen verzehrt, es erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr."BMF-FAQ (Stand: 05.05.2026)

Wichtiger Punkt: Der Auszahlplan bis 85 hat keinen automatischen Langlebigkeitsschutz. Wenn dein Vermögen mit 85 verbraucht ist, gibt es aus dem AVD keine weiteren Zahlungen. Wenn du länger abgesichert sein willst: entweder längeren Auszahlplan vereinbaren (z. B. bis 95) oder Leibrente wählen. Teilkapitalauszahlung bis 30 % zu Rentenbeginn möglich.

Bestehende Verträge

5. Bestehende Riester-Verträge — was jetzt tun?

Du hast drei Optionen — und die Entscheidung sollte nicht überstürzt werden.

Option A: Weiterlaufen lassen

Dein Riester-Vertrag läuft nach den bisherigen Regeln weiter. Sinnvoll, wenn dein Vertrag hohe Garantiezinsen aus den 2000er-Jahren hat oder du ein hochwertiges FRV-Produkt mit IntelliProtect-Wertsicherung (iCPPI) bespart hast (z. B. WWK Premium FörderRente iProtect).

Option B: In die neue Förderung wechseln

Das bestehende Kapital lässt sich in ein AVD überführen, die neue Förderung greift ab dem Wechsel-Datum.

Option C: Beitragsfrei stellen

Vertrag ruht, keine neuen Einzahlungen. Sinnvoll wenn der Vertrag ineffizient ist, du aber die Übertragungskosten scheust.

Sonderfall: Mehrere Verträge — wörtlich aus der BMF-FAQ:

„Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neben Ihren Altvertrag grundsätzlich bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge abzuschließen. Mit dem Abschluss des Neuvertrages wechseln Sie in die neue Fördersystematik; der Bestandsschutz für den Altvertrag endet dann."

„Ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist allerdings nicht mehr möglich."

— BMF-FAQ (Stand: 05.05.2026)

Transparenz

6. Meine Vergütungslogik

Wichtiger Vorbehalt: Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung gibt es noch keine abschließenden Regelungen dazu, wie Vermittler beim Altersvorsorgedepot konkret vergütet werden. Weder der Gesetzgeber noch die Produktanbieter haben ihre finalen Vergütungsstrukturen veröffentlicht. Die folgende Darstellung ist eine erste Einordnung analog zu bestehenden Vergütungsmodellen — die endgültigen Regeln kläre ich mit dir individuell und schriftlich, sobald der jeweilige Anbieter sein Produkt veröffentlicht hat.

Als ungebundener Versicherungsmakler mit § 34d- und § 34f-Zulassung werde ich beim AVD je nach Produktform voraussichtlich unterschiedlich vergütet:

  • Garantieprodukt (Versicherungslösung): vermutlich courtage-basiert, Vergütung im Beitrag enthalten
  • Altersvorsorgedepot (Depotlösung): voraussichtlich Servicegebühr in der Größenordnung von 1 % p. a. zzgl. Umsatzsteuer auf das aktuelle Depotvolumen
  • Standarddepot: folgt der noch ausstehenden Verordnung zum öffentlichen Standardanbieter

Nächste Schritte

Wie du weiter machst

Das AVD startet am 01.01.2027. Bis dahin gibt es noch keine verbindlichen Anbieter-Angebote — aber gute Vorbereitung entscheidet darüber, ob du am Tag 1 startklar bist. Wähl deinen Weg:

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1 Minute, ohne Verpflichtung. Ich rufe dich in den nächsten Tagen kurz an, du bekommst dein AVD-Video, und im November deinen priorisierten Beratungstermin.

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Alternativ: WhatsApp +49 9861 9329021 · hallo@heldfinanz.de

Häufige Fragen

Was Mandanten oft fragen

Ab wann kann ich ein AVD abschließen?

Ab 01.01.2027. Erste Anbieter-Angebote werden im Herbst 2026 erwartet.

Werden bestehende Riester-Verträge zwangsumgestellt?

Nein. Bestandsschutz. Du entscheidest, ob du weiterläufst, ruhen lässt oder überträgst.

Gibt es eine Kinderzulage im AVD?

Ja: 300 € pro Kind pro Jahr, einheitlich für alle Kinder unabhängig vom Geburtsjahr. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 300 € pro Kind.

Kann ich das AVD kündigen und mir das Geld auszahlen lassen?

Nicht förderunschädlich. Vorzeitige Auszahlung führt zur Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile. Für flexible Vorsorge ist ein freies ETF-Depot ehrlicher.

Wie unterscheidet sich das AVD von Rürup?

Rürup ist starr, unkündbar, nur als lebenslange Rente auszahlbar, aber steuerlich sehr aggressiv (bis ca. 29.000 € Sonderausgaben pro Jahr). AVD ist flexibler mit Auszahlplan-Option, aber steuerlich moderater (bis 1.800 € + Zulagen).

Kann ich AVD und Rürup kombinieren?

Ja, beide sind unabhängig voneinander. Für Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz ist das oft die effizienteste Kombination.

Bist du an bestimmte Anbieter gebunden?

Nein. Ungebundener Versicherungsmakler nach § 34d GewO. Ich empfehle nach fachlicher Prüfung, nicht nach Anbieter-Verwandtschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Standarddepot?

Altersvorsorgedepot: freie Wahl aus Positivliste, du steuerst selbst. Standarddepot: staatlich standardisiert, 2 vordefinierte Fonds, automatische Umschichtung, gesetzlicher Kostendeckel 1 % p. a.

Ich bin GmbH-Geschäftsführer — was ist für mich der beste Weg?

Meist eine Kombination aus bAV (im Unternehmen), AVD (privat gefördert) und ergänzend Rürup (bei hohem Steuersatz). Die optimale Gewichtung klären wir individuell.

Hinweis: Diese Seite gibt allgemeine Informationen und stellt keine individuelle Beratung dar. Der Gesetzestext zum Altersvorsorgereformgesetz kann sich bis zum Inkrafttreten am 01.01.2027 in Detailverordnungen noch ändern. Aktuelle BMF-Quelle: bundesfinanzministerium.de · Stand dieser Seite: 30.07.2026.