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Krankentagegeld-Bedarf für Selbstständige berechnen

Ermittle den passenden Tagessatz deines Krankentagegelds — inklusive Karenzzeit-Empfehlung und Bereicherungsverbots-Prüfung.

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Schritt 1 von 4Deine Situation

Deine Situation

Umsatz ist nicht Einkommen

Der klassische Fehler beim Krankentagegeld: Umsatz statt Gewinn eingeben. Das führt zu Zahlen, die kein Versicherer annimmt — Bezugsgröße ist der Gewinn nach Steuern, geprüft anhand deiner Steuerbescheide der letzten Jahre. Wer sich am Umsatz orientiert, versichert Luft.

Karenzzeit wählen

Die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Tag die Zahlung beginnt. Frühe Karenzzeit (ab Tag 15 oder 22) macht den Vertrag teurer, aber passt für Selbstständige ohne Vertretung und ohne Rücklagen. Späte Karenzzeit (ab Tag 43 oder 92) senkt den Beitrag deutlich — sinnvoll, wenn im Betrieb Vertretung möglich ist oder ein paar Monatspuffer da sind.

Krankentagegeld ist keine BU

Der wichtigste Punkt: Krankentagegeld greift bei vorübergehenderArbeitsunfähigkeit. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit endet es — typischerweise nach 3 bis 6 Monaten. Danach übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide gehören zusammen: KTG für die Übergangsphase, BU für die dauerhafte Absicherung.

Freiwillig gesetzlich versichert?

Freiwillig gesetzlich Versicherte haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie es ausdrücklich gewählt haben — als Wahlerklärung oder Wahltarif. Ohne diese Wahl gibt's gar kein Krankengeld. Das ist wichtiger als jede Rechnung: kläre erst deinen Status bei der Krankenkasse.

Bereicherungsverbot

Der Versicherer darf nicht mehr zahlen als dein tatsächliches Nettoeinkommen — sonst bestünde ein finanzieller Anreiz, krank zu bleiben. Das ist das Bereicherungsverbot. In der Praxis prüft der Versicherer im Schadenfall deine Steuerbescheide. Wer zu hoch versichert ist, bekommt trotzdem nur bis zum tatsächlichen Netto ausgezahlt — die Beitragsdifferenz war umsonst.

Häufige Fragen

Ab wann zahlt das Krankentagegeld?

Ab dem vereinbarten Karenztag — üblich sind Tag 15, 22, 29, 43 oder 92. Vorher trägst du das Ausfall-Risiko selbst. Die private KTG-Versicherung greift bei Privatversicherten sofort; freiwillig gesetzlich Versicherte bekommen nur mit ausdrücklicher Wahlerklärung oder Wahltarif überhaupt gesetzliches Krankengeld — ohne diese Wahl gar nichts. Erst kläre deinen Status bei der Kasse, dann rechne den Bedarf.

Was ist der Unterschied zur BU?

Krankentagegeld greift bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit — Wochen bis wenige Monate. Nach typisch 3 bis 6 Monaten endet es meist automatisch. Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt bei dauerhafter Berufsunfähigkeit. Beide gehören zusammen: KTG für die Übergangsphase, BU für die dauerhafte Absicherung. Ohne KTG steht bei langem Krankheitsverlauf schnell die Existenz auf dem Spiel — auch mit BU.

Umsatz oder Gewinn als Bemessungsgrundlage?

Immer Gewinn, nicht Umsatz. Der Versicherer prüft im Schadenfall deine Steuerbescheide der letzten Jahre und rechnet den Tagessatz gegen das tatsächliche Nettoeinkommen. Wer sich am Umsatz orientiert, versichert Luft — der zu hohe Tagessatz wird im Schadenfall auf das tatsächliche Netto gekürzt, die Beitragsdifferenz war umsonst.

Habe ich als freiwillig gesetzlich Versicherter Krankengeld?

Nur wenn du es ausdrücklich gewählt hast — als Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 SGB V oder als Wahltarif deiner Kasse. Ohne diese Wahl gibt es gar kein gesetzliches Krankengeld für Selbstständige. Das ist wichtiger als jede Tagessatz-Rechnung: prüf zuerst per Blick in deine KV-Unterlagen oder mit einem Anruf bei der Kasse, ob und ab wann du überhaupt Anspruch hast.

Welche Karenzzeit ist sinnvoll?

Abhängig von Vertretung und Rücklagen. Wer im Betrieb nicht vertretbar ist und keine Rücklagen für 4–6 Wochen hat, sollte früh einsteigen (Tag 15 oder 22). Wer mit Vertretung und finanziellem Puffer arbeitet, spart mit späteren Karenzzeiten (Tag 43 oder 92) merklich Beitrag — die Absicherung greift dann erst bei längeren Krankheitsverläufen. Die Entscheidung wirkt direkt auf den Beitrag.

Was passiert bei Teil-Arbeitsunfähigkeit?

In den meisten Tarifen wird nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit anteilig gezahlt — z. B. 50 % Tagessatz bei 50 %iger AU. Wichtig: nicht alle Tarife bieten das automatisch, manche zahlen erst ab 100 % AU. Wer im Handwerk oder in einem körperlichen Beruf arbeitet, sollte auf eine Teil-AU-Regelung achten — teilweise Belastbarkeit ist realistischer als komplettes Aussetzen.

Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?

Die private KTG-Leistung selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — sie erhöht deinen persönlichen Steuersatz auf das übrige Einkommen. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt: Krankengeld ist ebenfalls steuerfrei, aber beitragspflichtig zur Pflegeversicherung. Das schmälert den Nettoeffekt und sollte bei der Bedarfsermittlung mitgedacht werden.

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