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bAV: Arbeitgeber-Zuschuss und Netto-Aufwand berechnen

Ermittle Netto-Aufwand für deine Entgeltumwandlung und prüfe, ob dein Arbeitgeber den gesetzlichen Pflichtzuschuss zahlt.

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Einkommen & Umwandlung

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Entgeltumwandlung — wie es funktioniert

Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt stattdessen direkt in eine betriebliche Altersvorsorge — steuer- und sozialabgabenfrei bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen (§ 3 Nr. 63 EStG). Auf dem Konto merkst du davon weniger, als du eingezahlt hast: Der wahre Effekt liegt zwischen dem, was in den Vertrag fließt, und dem, was dir am Ende netto vom Gehalt fehlt.

Der Pflichtzuschuss § 1a Abs. 1a BetrAVG

Seit 2019 gilt für Neuverträge, seit 2022 auch für Altverträge: Wenn du Entgelt in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelst, muss dein Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss dazugeben — und zwar in demselben Vertrag, in den auch deine Umwandlung fließt. Er darf das nur, soweit er selbst Sozialversicherungsbeiträge einspart. Praktisch heißt das: bis 4 % der BBG-RV (2026 = 4.056 €/Jahr) gilt der Pflichtzuschuss auf voller Höhe.

Warum „fair" oft mehr wäre als „Pflicht"

Die 15 % sind eine Untergrenze. Der Arbeitgeber spart auf deine Umwandlung in der Praxis rund 20 % — also mehr als er dir weitergibt. Viele Arbeitgeber zahlen darum bereits freiwillig 20 % — der volle Betrag der eingesparten Beiträge. Ein solcher „100-%-Zuschuss" ist finanziell für dich deutlich attraktiver. Beim Jobwechsel oder in Gehaltsverhandlungen ist die Frage nach der bAV-Zuschusshöhe legitim und sollte gestellt werden.

Nachgelagerte Besteuerung — der Haken

Auszahlungen aus der bAV in der Rentenphase sind voll steuerpflichtig und — für gesetzlich Pflichtversicherte in der KVdR — zusätzlich mit Krankenkassen- und Pflegebeiträgen belegt. Das ist die sogenannte Doppelverbeitragung, gemildert durch einen jährlichen Freibetrag (2026 ca. 187 €/Mon). Wer die bAV nicht sauber kalkuliert, kann sich die Steuervorteile in der Ansparphase in der Rentenphase teilweise wieder zurückholen. Das macht bAV nicht schlecht — nur wichtig, dass der AG-Zuschuss substanziell ist, um trotz nachgelagerter Besteuerung und Verbeitragung netto vor der Alternative „privates Sparen aus dem Netto" zu liegen.

Rentenpunkt-Verlust

Wer Entgelt umwandelt, zahlt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein — und verliert dadurch minimal Rentenpunkte. Der Effekt ist meist gering (wenige Euro Monatsrente), aber bei genauer Rechnung nicht null. Der Steuer- und SV-Vorteil plus AG-Zuschuss überwiegt in der Regel deutlich.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei bAV für GmbH-Geschäftsführer greifen andere Regeln: Angemessenheit, Erdienbarkeit, das Verbot der verdeckten Gewinnausschüttung. Der 15-%-Pflichtzuschuss ist auf klassische Arbeitnehmer zugeschnitten; für Gesellschafter-Geschäftsführer sollte die Konstruktion immer mit Steuerberater und im Zweifel Fachanwalt abgestimmt werden.

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitgeber-Zuschuss steht mir zu?

Nach § 1a Abs. 1a BetrAVG mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts — und zwar in denselben Vertrag, in den auch deine Umwandlung fließt. Der Anspruch besteht, soweit dein Arbeitgeber tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge spart, also bis zu 4 % der BBG-RV (2026: 338 €/Mon Umwandlung, ergibt 50,70 €/Mon Pflichtzuschuss). Seit 2019 gilt das für Neuverträge, seit 2022 auch für Altverträge — viele Arbeitgeber haben den Zuschuss trotzdem noch nicht implementiert. Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung lohnt sich.

Bis zu welchem Betrag ist bAV steuer- und SV-frei?

2026 sind 8 % der BBG-RV steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG — das entspricht 8.112 €/Jahr oder 676 €/Monat. Sozialversicherungsfrei sind 4 % der BBG-RV — 4.056 €/Jahr oder 338 €/Monat. Bis zu diesen Grenzen entstehen die vollen Netto-Vorteile. Wer darüber hinaus umwandelt, kann das oft in eine Direktversicherung mit Pauschalversteuerung oder Unterstützungskasse auslagern — Gestaltung mit Steuerberater.

Was ist die nachgelagerte Besteuerung?

Auszahlungen aus der bAV in der Rentenphase sind voll einkommensteuerpflichtig — und für gesetzlich Pflichtversicherte in der KVdR zusätzlich mit Kranken- und Pflegebeiträgen belegt. Das ist die sogenannte Doppelverbeitragung, gemildert durch einen Freibetrag von rund 187 €/Monat (2026). Ohne substanziellen AG-Zuschuss und ohne hohen Grenzsteuersatz in der Ansparphase kann die bAV am Ende netto schlechter dastehen als ein privates Depot — deshalb lohnt sich die konkrete Rechnung vor Vertragsabschluss.

Verliere ich durch die Umwandlung Rentenpunkte?

Ja, aber nur minimal. Wer weniger Brutto hat, zahlt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung und sammelt entsprechend weniger Entgeltpunkte. Der Effekt beträgt bei 300 €/Monat Umwandlung über 30 Jahre grob 15–25 € Monatsrente weniger aus der GRV. Steuer- und SV-Vorteil plus AG-Zuschuss überwiegen fast immer deutlich — insbesondere bei hohem Grenzsteuersatz.

Was ist mit dem Zuschuss beim Jobwechsel?

Der Anspruch auf den Pflichtzuschuss besteht auch beim neuen Arbeitgeber, sobald die Entgeltumwandlung dort fortgeführt oder neu begonnen wird. Der bestehende Vertrag kann in vielen Fällen mitgenommen oder ruhend gestellt werden — mit Vor- und Nachteilen (Kostenstruktur, Bedingungen des neuen Vertrags). Vor einem Wechsel den bestehenden Vertrag prüfen lassen, bevor der neue Arbeitgeber einen eigenen Vertrag „vorschlägt".

Was gilt für GmbH-Geschäftsführer?

Bei sozialversicherungspflichtigen Fremd-Geschäftsführern gelten dieselben Regeln wie bei Angestellten — Pflichtzuschuss, Höchstbeträge, alles greift. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern (üblicherweise nicht sv-pflichtig) gelten andere Regeln: Angemessenheit der Zusage, Erdienbarkeit, das Verbot der verdeckten Gewinnausschüttung. Der 15%-Pflichtzuschuss ist auf die klassische Arbeitnehmer-Konstellation zugeschnitten. Gestaltung immer mit Steuerberater und im Zweifel Fachanwalt abstimmen.

bAV oder lieber ins Depot?

In vielen Fällen eine sinnvolle Kombination beider. Die bAV punktet mit hohem AG-Zuschuss (100 % Fair-Zuschuss ist der Idealfall), hohem Grenzsteuersatz und stabilem Vorsorge-Zwang. Das ETF-Depot punktet mit Flexibilität, Kapitalzugang und günstiger Kostenstruktur. Wer den Pflichtzuschuss ausschöpft und darüber hinaus ins Depot spart, kombiniert die Vorteile beider Ansätze. Reine Umwandlung ohne AG-Zuschuss und ohne hohen Grenzsteuersatz ist meist die schwächste Option.

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