Warum die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht reicht
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird oft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt. Sie ist es aber nicht: Sie stellt darauf ab, ob du überhaupt noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst — nicht auf deinen erlernten Beruf. Wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt nur die halbe Rente. Wer nach 1961 geboren ist und nicht pflichtversichert (viele Selbstständige), hat oft gar keinen Anspruch. Deshalb ist die EM-Rente in diesem Rechner standardmäßig nicht abgezogen.
Warum eine Dynamik so wichtig ist
Eine BU-Rente von 2.000 € heute hat in 30 Jahren bei 2 % Inflation nur noch die Kaufkraft von rund 1.100 €. Wer heute in eine BU einsteigt und die nächsten 30 Jahre keine Dynamik vereinbart, verliert die Hälfte der realen Absicherung. Deshalb: Leistungs- und Beitragsdynamik im Vertrag prüfen und aktivieren, wenn finanziell möglich.
Was ist abstrakte Verweisung?
Ein BU-Vertrag mit abstrakter Verweisung erlaubt dem Versicherer, dich auf einen anderen Beruf zu verweisen, den du theoretischausüben könntest — auch wenn du ihn nie gemacht hast oder nicht dafür qualifiziert bist. Gute BU-Verträge verzichten auf abstrakte Verweisung. Das ist der wichtigste Bedingungspunkt und sollte unbedingt geprüft werden.
Bis zu welchem Alter absichern?
Das Endalter sollte zur Regelaltersgrenze passen — für die meisten also 67. Ein kürzeres Endalter senkt den Beitrag, hinterlässt aber eine Lücke, die genau in dem Alter aufreißt, in dem sich das Berufsunfähigkeits-Risiko erfahrungsgemäß am stärksten realisiert. Beitrags-Ersparnis heute rechnet sich selten gegen die Absicherungs-Lücke später.
Die BU-Rente ist steuerpflichtig
Auszahlungen aus der BU werden versteuert (Ertragsanteil). Bei freiwillig gesetzlich Versicherten fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an. Beides mindert den Netto-Zufluss — der Rechner rechnet das bewusst nicht, weil die Parameter stark individuell sind, aber du solltest den Effekt bei deiner Planung einkalkulieren.
Für Selbstständige und Beamte
Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sind auf die private BU angewiesen — es gibt kein staatliches Netz. Beamte haben eine eigene Regelung (Dienstunfähigkeit), die in den ersten Dienstjahren aber kaum Ansprüche gewährt. Auch hier ist eine private Ergänzung meist sinnvoll.
