Grundsumme schlägt Progression
Der zentrale Denkfehler bei der Unfallversicherung: Eine hohe Progression bei niedriger Grundsumme klingt attraktiv („bis zu 500.000 € Leistung!"), leistet aber bei den häufigen Teilinvaliditäten kaum etwas. Die Progression wirkt erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 %. Bei einem Fingerverlust mit rechnerisch 8–14 % Invaliditätsgrad — die häufigste Handwerker-Konstellation — greift sie nicht.
Deshalb dreht dieser Rechner die übliche Frage um: Statt nach der Grundsumme fragt er nach dem tatsächlichen Kapitalbedarf bei Vollinvalidität und rechnet die nötige Grundsumme rückwärts — für alle drei üblichen Progressionsvarianten. Die Vergleichstabelle zeigt dann, was du bei 20 %, 50 % und 100 % Invalidität aus jedem Modell wirklich bekämst.
Was ist die Gliedertaxe?
Eine feste Tabelle in den Bedingungswerken, die jedem verlorenen oder dauerhaft nicht mehr funktionierenden Körperteil einen Invaliditätsgrad in Prozent zuweist. Ein Daumen zählt etwa 20 %, ein Zeigefinger 10 %, ein Arm 70 %, ein Bein 60 %. Die Prozentzahlen unterscheiden sich zwischen Standard- und guten Bedingungswerken teils deutlich — eine verbesserte Gliedertaxe ist einer der wichtigsten Bedingungspunkte überhaupt.
Unfallversicherung ist keine BU-Alternative
Der wichtigste Satz zu diesem Produkt: Rund 90 % aller Fälle von Berufsunfähigkeit entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Wer die private Unfallversicherung als Alternative zur BU versteht, deckt maximal 10 % des tatsächlichen Risikos ab. Wer im Handwerk oder in einem körperlichen Beruf arbeitet, braucht beides: die BU für die Hauptursache Krankheit, die Unfallversicherung als schnelle Kapitalauszahlung im Unfallfall.
Mitwirkungsanteil — der teuflische Kleingedruckt
Der Versicherer darf die Leistung kürzen, wenn Vorerkrankungen zum Schadenausmaß beigetragen haben. Bei einem Bandscheibenvorfall nach einem Sturz reicht ein leichter Vorschaden aus der Vergangenheit, um die Leistung deutlich zu reduzieren. Gute Bedingungswerke verzichten auf die Kürzung bis zu einem hohen Anteil (50 % oder mehr) — das ist ein Klausel-Punkt, den du unbedingt prüfen solltest.
Fristen einhalten
Nach einem Unfall gelten enge Fristen für die ärztliche Feststellung und die Meldung beim Versicherer: 15 Monate in Standard-Bedingungen, 18 oder 24 Monate in besseren. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch — auch bei sonst klarem Fall. Ein guter Versicherer erinnert dich, ein schlechter nicht.
